Am 31. Dezember 2008 kommt für schnurlose Telefone, die auf den alten Standards CT1+ und CT2 funken, das regulierungspolitische Aus. In der Silvesternacht laufen die seinerzeit von der Regulierungsbehörde begrenzt erteilten Zulassungen aus. Die von CT1+ und CT2 verwendeten Frequenzen sollen in Zukunft für den Mobilfunk und andere Funkanwendungen eingesetzt werden. Darüber dürften sich viele Verbraucher ärgern, zumal das Verbot auch für Geräte gilt, die voll funktionsfähig sind.
Wer nach dem 31. Dezember noch mit den alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses könne sich zusammen mit den Kosten für den Entstörungseinsatz der Bundesnetzagentur auf mehrere Hundert Euro summieren, sagte ein Sprecher der Behörde. Angaben über Bußgelder von bis zu 1600 Euro – wie sie in jüngster Zeit durch die Medien geisterten – stimmten jedoch nicht.