[QUOTE=SlaterB]einfacher Diebstahl nach Jugendstrafrecht, das sind Schüler die im Supermarkt Kaugummi klauen, für alles andere sowieso zu feige wären, und bei Festnahme in Tränen ausbrechen,
keine Gefahr, nur schlechte Erziehung,
hier hätte die Richterin eindeutig erkennen müssen dass erwachsene Menschen berechnend der deutschen Gesellschaft abschwören, brutal Menschen direkt überfallen, nur knapp eine Stufe vor Mord weil sie berechnen dass ihnen dass nicht viel mehr bringt aber die Strafe ungleich höher ist, die Opfer bedeuten ihnen nichts,
hier geht es nicht um Jugendstrafe sondern Schutz der Gesellschaft für alle Zeit, 30 Jahre Gefängnis kostet freilich Mio. Euro, keine Lösung, nur Ausweisung aus Deutschland mit sicheren Grenzen und allem was dazugehört denkbar
wenn die Gesetze es nicht hergeben kann die Richterin dass ja bedauernd entsprechend ausdrücken und gleich mal an höhere Stellen weiterleiten,
es sieht aber eher so aus als würde sie die Täter in voller Überzeugung wieder auf die Straße lassen, geringere Strafe als möglich, bis mal ein Opfer sterben muss oder ähnlich schlimmes,
hoffentlich wenn dann diese Richterin selber, bitter gesprochen
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Da muss ich mal uneingeschränkt zustimmen. Man kann über die Flüchtlingsproblematik denken was man will, und über die daraus folgende Problematik, die mit den Reaktionen auf diese Probleme verbunden sind (und die wiederum selbst Probleme sind), und über die Schwierigkeiten, die kurz- bis mittelfristig für das daraus resultieren, was schwammig-abstrakt “Integration” genannt wird. Aber sowohl das Problem der Reaktionen auf die Zuwanderung als auch das Problem der Integration werden massivst verschärft durch ein paar Idioten, die meinen, sich hier alles erlauben zu können. (Und letztendlich dadurch, dass sie damit auch noch Recht haben :rolleyes: .
Der Artikel an sich ist natürlich auch “biased”. Das Einfließenlassen der Köln-Sache soll bestimmte Assoziationen wecken und implizite Unterstellungen provozieren. Und die Beschreibung, dass sie dann “später lachend aus dem Gericht” gehen, soll natürlich einen bestimmten Zweck erfüllen, ein bestimmtes Bild vermitteln, und zu bestimmten Schlüssen veranlassen. Ob diese Assoziationen, Unterstellungen, Bilder oder Schlüsse gerechtfertigt sind sei dabei mal außen vor. Aber wenn jemand, der hier her kommt, und um Hilfe bittet, und hier Gast ist, jemandem kackdreist ein Handy abzockt, dann hat er sich zu
verpissen
und da sehe ich nicht den geringsten Anlass zur Diskussion.
Es wurde gesagt: “Jaja, Jugendstrafrecht, soll belehren statt bestrafen usw”, “Ansonsten ist die Revision zu einfach”, etc. Aber eine über Formalitäten, Wortklauberei und juristische Winkelzüge hinausgehende Rechtfertigung für dieses Urteil gibt es wohl nicht.