Das Europäische Patentamt (EPA) sieht keinen Anlass zur Einschränkung seiner weiten, Schutzansprüche auf „computerimplementierte Erfindungen“ einschließenden Praxis zur Vergabe von Patentansprüchen. In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) der Beschwerdekammern vom November weist die Münchner Behörde Kritik aus Großbritannien zurück, wonach die Regeln des EPA mit dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nicht vereinbar seien.
Das US-Patentamt hat derweil sein lange angekündigtes, auf ein Jahr beschränktes Pilotprojekt zum Peer-Review von Patentanträgen mit Unterstützung der New York Law School gestartet. Unter dem Aufhänger „Peer to Patent“ können registrierte Freiwillige seit Freitag zunächst fünf Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte unter anderem von Hewlett-Packard, IBM, Intel oder Red Hat unter die Lupe nehmen und so den vielfach überforderten offiziellen Patentprüfern auf der Suche nach Hinweisen auf Prior Art unter die Arme greifen. Insgesamt sollen 250 Patentanträge auf diese Weise gemeinschaftlich begutachtet werden. Den Wert ihrer möglichen Erfindungen prüfen lassen wollen auf diesem Weg auch Firmen wie General Electric, Intellectual Ventures, Microsoft, Oracle, Sun Microsystems oder Yahoo. Statt rund vier Jahre auf einen Bescheid warten zu müssen, können die an das Projekt angeschlossenen Unternehmen schon nach einem Jahr mit einem Ergebnis rechnen.