Der Streit um die rechtlichen Folgen eines offenen WLAN setzt sich fort. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt schränkte in einer aktuellen Entscheidung die Haftung des WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich ein und hob das anders lautende Urteil der Vorinstanz auf.