Verkürzung der Kündigungsfrist

Hallo,

also vorweg, ich bin hier zwar als Benutzer registriert, möchte aber aufgrund des heiklen Themas nicht unbedingt mit diesem Account posten.

Also es geht um folgende Situation:

Ich habe ordentlich/fristgerecht gekündigt und habe bereits eine neue Arbeitsstelle. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.

Gerne wäre ich bereit diese Kündigungsfrist nun zu verkürzen. Mein Arbeitgeber übrigens auch.

Nun hat man mir ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, ohne groß Details zu nennen. Die negative Auswirkung für mich wäre, dass im Arbeitszeugnis dann sowas steht wie “…trennen sich in beiderseitigem Einvernehmen…” oder sowas ähnliches.
Das möchte ich nicht, da ich selbst gekündigt habe, soll das auch so drinstehen: “Der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.” oder so ähnlich.

Mir geht es weder um das Finanzielle, noch um sonst irgendwas. Sicher ist auch, dass mein Arbeitgeber zu 100% sofort auf mich verzichten kann, es besteht also kein Interesse mich länger als nötig zu beschäftigen.

Nun frage ich mich, ob eine Verkürzung der 3 monatigen Frist auf z.B. die gesetzliche Frist von 1 Monat, nicht irgendwie einfacher geht, als über einen Aufhebungsvertrag?

Und außerdme frage ich mich, ob ein Aufhebungsvertrag immer diesen Satz im Arbeitszeugnis zur Folge haben muss? Oder ob da nicht trotzdem die Kündigung auf eigenen Wunsch drinstehen kann.

Letztlich ist das meine einzige Forderung, ansonsten würde ich meine 3 Monate Frist eben einhalten. Das würde bedeuten ich würde weiterhin mein Gehalt bekommen, obwohl es letztlich nichts für mich zutun gibt. Daher war auch eine mögliche Freistellung bereits erwähnt worden.

Welchen Grund gäbe es also für meinen Arbeitgeber nicht auf die Verkürzung einzugehen UND das Arbeitszeugnis entsprechend meinem Wunsch zu schreiben? Ich verzichte im Gegenzug immerhin auf 1 oder auch 2 Monate Gehalt.

Was meint ihr so dazu?

Ich möchte feststellen, dass dies keine Rechtsberatung ist ^^ - Klar.

Ich weiß nicht, warum die „in beitseitigen einverständniss“ Klausel benachteiligend auswirken sollte, da es der Tatsache (siehe wiki) entsprechen würde.

Du hebst hier keine gesetzlichen Vorschriften aus, sondern die Modalitäten aus deinem Arbeitsvertrag.

naja… “Das Ausscheiden erfolgte in beiderseitigem Einvernehmen.”
Bei diesem Satz ist ebenfalls Vorsicht geboten. Hierunter verbirgt sich, dass dem Mitarbeiter nahe gelegt wurde, von sich aus zu kündigen… liest man im INet.
Andererseits, wenn der Arbeitgeber etwas negatives rein schreiben will…
wird das besser, wenn du die Kündigungsfrist einhältst ???

[QUOTE=pappawinni]naja… “Das Ausscheiden erfolgte in beiderseitigem Einvernehmen.”
Bei diesem Satz ist ebenfalls Vorsicht geboten. Hierunter verbirgt sich, dass dem Mitarbeiter nahe gelegt wurde, von sich aus zu kündigen… liest man im INet.[/QUOTE]

jaein - es kommt immer darauf an was die Gegenseite da raus lesen will. Tatsache ist das man sich im gegenseitigen Einverständniss getrennt hat (beide Seiten wollten ja). Warum steht dort nicht. Aber wenn man sich die ganze Sache mal von der Kommunikationsschiene anschaut, steht da noch viel mehr. Aber das viel mehr kann (im Zweifelsfall: wird) falsch interpretiert werden. Die einzige Ebene die sich nicht falsch interpretieren lässt, ist die Sachebene: Trennung erfolgt auf Wunsch von beiden Seiten.

Und ganz erhlich: ein potenzieller Arbeitgeber der aus dem Satz rausliest das der alte Arbeitgeber froh ist ihn los zu sein (und nicht weiter empfehlen würde) ist ein schlechter Arbeitgeber.

Oder er hat einen Personeller der nun mal Personeller Deutsch spricht und dann kommt es zum Teil genau auf solche und andere Formulierungen an.

Also Tatsache ist, dass ich meine Kündigung in den Briefkasten geworfen habe und man mir (und noch ein paar anderen) am nächsten Tag kündigen wollte. Meine Kündigung war also zuerst und daher ist „beiderseitigem Einvernehmen“ nicht korrekt.

Ich sehe das wie mogel.

Aber generell bist du in einer paradoxen Situation gefangen: Du hast Angst dass der Nächste rausliest, dass man sich einvernehmlich geeinigt hat. Aber das ist ja schon aus der Zeitspanne zwischen Kündigung u. Neuantritt ersichtlich. Und wenn du hineinschreiben lässt, dass du gekündigt hast u. dann nach einer Übereinkunft früher gegangen bist hast du erst wieder eine „einvernehmliche Kündigung“ die man dir als nahe gelegte Kündigung andichten könnte.

Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, aber ein wenig paranoid klingt das schon :wink:

Sehe das auhc aehnlich wie mogel…

Verstehe das Problem auch nicht - „in gegenseitigem Einvernehmen“ ist IMHO nicht schlimmer als „Der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch“, kann man beides sehr negativ interpretieren wenn man will.

Ansonsten:
Wer braucht heute noch Arbeitszeugnisse?

Also Tatsache ist, dass ich meine Kündigung in den Briefkasten geworfen habe und man mir (und noch ein paar anderen) am nächsten Tag kündigen wollte. Meine Kündigung war also zuerst und daher ist „beiderseitigem Einvernehmen“ nicht korrekt.

Das ist natuerlich vollkommen richtig - wenn du eine „richtige“ Kuendigungsfrist von 3 Monaten willst.
Ansonsten muss man sich halt einigen, „gegenseitiges Einvernehmen“ eben.

Also ich rate dir mit dem Arbeitgeber über die Formulierung zu verhandelt. Dein Arbeitgeber hat scheinbar kein Interesse dich weiter zu beschäftigen, muss dich jedoch trotzdem weiterbezahlen. Du kommst ihm also mit der vorzeitigen Kündigung sicher entgegen.

Generell solltest du versuchen die für sich bestmögliche Formulierung herauszuholen. Die Zeugnisse spielen schließlich bei jeder zukünfigten Bewerbung eine Rolle. Da Arbeitgeber nichts offensichtlich negatives über den Arbeitnehmer schreiben dürfen, halten sich Personalabteilungen bei Bewerbungen gerne an jeder Kleinigkeit fest, um Bewerber zu differenzieren.

Angenommen du überwirfst dich mit deinem nächsten Arbeitgeber, dann hast du möglicherweise ein schlechtes Zeugnis und ein nicht ganz so gelungenes. In diesem Fall hast du es bei den darauf folgenden Bewerbungen schon schwerer.

[QUOTE=HLX]Also ich rate dir mit dem Arbeitgeber über die Formulierung zu verhandelt. Dein Arbeitgeber hat scheinbar kein Interesse dich weiter zu beschäftigen, muss dich jedoch trotzdem weiterbezahlen. Du kommst ihm also mit der vorzeitigen Kündigung sicher entgegen.

Generell solltest du versuchen die für sich bestmögliche Formulierung herauszuholen. Die Zeugnisse spielen schließlich bei jeder zukünfigten Bewerbung eine Rolle. Da Arbeitgeber nichts offensichtlich negatives über den Arbeitnehmer schreiben dürfen, halten sich Personalabteilungen bei Bewerbungen gerne an jeder Kleinigkeit fest, um Bewerber zu differenzieren.

Angenommen du überwirfst dich mit deinem nächsten Arbeitgeber, dann hast du möglicherweise ein schlechtes Zeugnis und ein nicht ganz so gelungenes. In diesem Fall hast du es bei den darauf folgenden Bewerbungen schon schwerer.[/QUOTE]

Danke, genau das ist auch mein Gedanke. Ich komme dem AG schon wirklich entgegen, und da ist es doch nicht zuviel verlangt, wenn man diese eine Formulierung, die auch noch den Tatsachen entspricht, in das Zeugnis mit aufnimmt.

Mein AG weiß das nun auch, dass das das einzige ist, was ich im Prinzip fordere, wobei das wirklich keine Forderung ist, wenn es den Tatsachen entspricht.

Sicher ist es richtig, wenn man sich auf eine kürzere Frist einigt, dann ist das eien frühzeitigere Trennung in beiderseitigem Einvernehmen. Aber wer hat hier dann welche Vorteile? Ich denke der AG ist dann komplett fein raus ohne mir entgegen zukommen. Wie gesagt, es ist Tatsache, dass er mich nicht braucht, und mir ja ebenfalls kündigen wollte! Meine Kündigung blieb zuerst unbemerkt!

Vergiss dabei aber nicht auf deine Ansprüche wie aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Auszahlung des Zeitkontos, Urlaubsersatzleistung, etc! Btw. kannst dir auch die vollen Monate bis zur normalen Kündigung fordern ^^

das ist als Arbeitnehmer immer eine ganz schlechte Idee, als Arbeitnehmer immer Kündigen lassen. Immer! Sonst freut sich das Arbeitsamt und man hat 3 Monate nichts… Es ist egal ob man dort nicht gewollt ist oder ob es an was anderem hapert.

Warum auch immer er dich nicht braucht. Hast Du Frau und Kinder? Nein, das fasle was vom Stellenabbau und Du wurdest einfach wegen „Sozialplan“ gekündigt. Als unverheirateter, kinderloser Mitarbeiter bist Du halt mit einer der Ersten die gehen dürfen. Und wenn von 4 leuten 3 gehen müssen und alle 3 gleich qualifiziert sind, dann darf das Führungspersonal eben mit Würfeln spielen.

Außerdem ist es eine Kopf-Sache wie Du den bemängelten Satz interpretierst. Wenn Du das Arbeitszeugnis schon mit dem Hintergedanken „der Satz ist schlecht für mich“ an den neuen Arbeitgeber gibst, stellst Du Dir selber ein Bein → Selbsterfüllende Prophezeiung – Wikipedia

Außerdem - Du hast doch schon einen neuen Job. Wozu die Panik?

[QUOTE=mogel]das ist als Arbeitnehmer immer eine ganz schlechte Idee, als Arbeitnehmer immer Kündigen lassen. Immer! Sonst freut sich das Arbeitsamt und man hat 3 Monate nichts… Es ist egal ob man dort nicht gewollt ist oder ob es an was anderem hapert.
[/QUOTE]
Ähh ne, grade das macht sich ja im Arbeitszeugnis ganz schlecht. Das ist so wie er hat sich bemüht und ähnlichen Floskeln im Arbeitszeugnis.

[QUOTE=mogel;73659]
Warum auch immer er dich nicht braucht. Hast Du Frau und Kinder? Nein, das fasle was vom Stellenabbau und Du wurdest einfach wegen “Sozialplan” gekündigt. Als unverheirateter, kinderloser Mitarbeiter bist Du halt mit einer der Ersten die gehen dürfen. Und wenn von 4 leuten 3 gehen müssen und alle 3 gleich qualifiziert sind, dann darf das Führungspersonal eben mit Würfeln spielen.

Außerdem ist es eine Kopf-Sache wie Du den bemängelten Satz interpretierst. Wenn Du das Arbeitszeugnis schon mit dem Hintergedanken “der Satz ist schlecht für mich” an den neuen Arbeitgeber gibst, stellst Du Dir selber ein Bein -> http://de.wikipedia.org/wiki/Selbsterfüllende_Prophezeiung

Außerdem - Du hast doch schon einen neuen Job. Wozu die Panik?[/QUOTE]
Würde ich nicht so sehen
Ich finde es auch richtig sich nicht auf seinen Lorbeeren auszuruhen nur weil man einen neuen Job ja hat. Somit schadet es nichts, wenn man ein Anständiges Arbeitszeugnis hat, da das nun einmal mit das Wichtigste ist, im Gegensatz zum Schule oder Uni Abschluss, der interessiert wenn dann den ersten Arbeitgeber. (Dann danach vielleicht noch der Title/Rang)

*** Edit ***

Ups, zu deinem zweiten Absatz, nicht die Firma hat gekündigt sondern er. Also nix Stellenabbau,… Genau deswegen muss/sollte das ja im Arbeitszeugnis stehen, das er gekündigt hat und nicht das er rausgeschmissen wurde, da man ihn nicht mehr brauchte, er nutzlos wurde,…
Wie gesagt, so was macht sich schlecht im Arbeitszeugnis

[QUOTE=Unregistered]*** Edit ***

Ups, zu deinem zweiten Absatz, nicht die Firma hat gekündigt sondern er. Also nix Stellenabbau,… Genau deswegen muss/sollte das ja im Arbeitszeugnis stehen, das er gekündigt hat und nicht das er rausgeschmissen wurde, da man ihn nicht mehr brauchte, er nutzlos wurde,…
[/QUOTE]

Nicht ganz richtig:

Es war wohl in der Firma bekannt das ein Stellenabbau bevorsteht, nur dass der TO dem Unternehmen knapp zuvorgekommen ist. Wenn etwas so nah beinander liegt ist es sehr schwierig. Letztlich möchte die Firma die den Mitarbeiter gehen lässt ja auch nicht als „schlechter Arbeitgeber“ dem die Mitarbeiter davonlaufen bekannt werden. Stell dir vor, der Personaler der das Zeugnis ließt, erzählt einem Bekannten, dass bei Firma X die Leute kündigen und sich beim seiner Firma bewerben? Darf er zwar nicht, in Realität passiert es aber und schnell macht ein Gerücht die Runde.

„In beiderseitigen Einverständnis“ ist in diesem Falle wohl angemessen. Es schützt den Arbeitnehmer wie den Arbeitgeber und beide Seiten haben nun mal die Möglichkeit ihre Sicht der Dinge im persönlichen Gespräch mit einem neuen potentiellen Arbeitgeber oder -nehmer dazulegen. Wenn der TO allein durch so ein Statement in einem Arbeitszeugnis nicht zu einem Gespräch eingeladen wird, würde ich auch gar nicht bei der Firma arbeiten wollen.

Diese ganze Geschichte mit irgendwelchen Floskeln in Arbeitszeugnissen usw sagt mir nur immer wieder das es richtig ist Deutschland den Rücken zu kehren. Das kann es echt nur in Deutschland (naja, un AT + CH) in der Form geben. Zum Glück habe ich bisher nicht ein einziges Arbeitszeugnis gebraucht - ich schreibe einfach auf den CV ein paar Referenzkontakte bei meinen vorigen Arbietgebern und dann soll der neue Arbeitgeber die einfach kontaktieren. Wenn der alte Arbeitgeber nichts Gutes über mich zu sagen hat, wird er das auch nicht niederschreiben und auch auf Nachfrage nicht bestätigen.

Zumal sowas ja auch in beide Richtungen funktioniert, indem unangenehme Mitarbeiter oder unfähige Manager halt weggelobt/wegbefördert werden. Wir haben auch schon das ein oder andere mal einen totalen Versager eingestellt der aber Topzeugnisse und Referenzen hatte - die überleben dann halt die Probezeit nicht oder fliegt spätestens sofort raus wenn es auffällt. Dann ärgert man sich das man auf sowas eingefallen ist und nimmt sich vor beim nächsten mal noch weniger auf Referenzen und Zeugnisse zu achten und mehr persönliche Gespräche zu suchen.

Ich hätte keine Lust bei einer Firma zu arbeiten bei dem die HR alte Arbeitszeugnisse als Entscheidungsgrundlage für Einstellungs- oder Gehaltsverhandlungen nutzt.

Nur um es nochmal auf den Punkt zu bringen:

  1. Wollen beide Seiten so früh wie möglich das Arbeitsverhältnis beenden? Ja. Also kein Vorteil für eine Seite.
  2. Wir das Verhältnis nun frühzeitig gekündigt und das Arbeitszeugnis nicht nach meinen Wünschen angepasst, dann habe ich doch überhaupt nichts gewonnen! Dann bleibe ich eben bis zum regulären Ende, bekomme mein Gehalt und gehe fließend in den nächsten Job.
  3. Wird das Verhältnis frühzeitig beendet und mein Wunsch wird erfüllt im Arbeitszeugnis, dann haben definitiv beide Seiten gewonnen. Der AG spart sich das Gehalt und hat mich früher los. Ich hingegen verzichte dann eben auf mein Gehalt, bin aber aus dem Laden raus und habe ein Arbeitszeugnis mit dem mir wichtigen Satz.

Was spricht also gegen Punkt 3? Unabhängig von evtl. negativen Interpretation in der Zukunft, ich will ja diese Formulierung. Hat der AG etwa ein stärkeres Interesse daran lieber noch 2 Monatsgehälter und einen unzufriedenen MA zu ertragen, statt einfach diesen Satz in das Zeugnis zu schreiben, was ja bei einer Nicht-Einigung sowieso rein muss!

[QUOTE=Unregistered][QUOTE=mogel;73659]das ist als Arbeitnehmer immer eine ganz schlechte Idee, als Arbeitnehmer immer Kündigen lassen. Immer! Sonst freut sich das Arbeitsamt und man hat 3 Monate nichts… Es ist egal ob man dort nicht gewollt ist oder ob es an was anderem hapert.
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Ähh ne, grade das macht sich ja im Arbeitszeugnis ganz schlecht. Das ist so wie er hat sich bemüht und ähnlichen Floskeln im Arbeitszeugnis.[/QUOTE]
ja wie nun, bezieht sich die Aussage auch auf Arbeitslosengeld?
wenn wie hier bereits eine neue Arbeitsstelle da ist mag es egal sein, auch evtl. die zu überbrückenden Monate,

aber allgemein, wenn man noch nichts neues hat, aber ‘Veränderungen in der Firma’ anstehen,
ist dann dein Vorschlag wegen der einen Formulierung im Arbeitszeugnisses immer noch selber zu kündigen,
dafür auf Arbeitslosengeld zu verzichten? (sofern dessen Bezug direkt zusammenhängen sollte)

vielleicht nur auf Branchen wie IT bezogen, die mit Arbeitslosengeld eh nicht viel am Hut haben (sollten)?

Ähh ne, grade das macht sich ja im Arbeitszeugnis ganz schlecht. Das ist so wie er hat sich bemüht und ähnlichen Floskeln im Arbeitszeugnis.[/quote]
meine Aussage ist ganz unabhängig vom aktuellen Thema. Es ist als arbeitnehmer immer schlecht selber zu kündigen. Auch wenn Du schon einen neuen Vertrag in der Tasche hast und sofort anfangen kannst. Beim neuen Arbeitgeber hast Du eine Probezeit (wenn nicht, Glückwunsch), fliegst Du innerhalb der Probezeit bekommst Du 3 Monate kein Arbeitslosengeld.

Stell Dir einfach vor AG1 kann Dich nicht leiden. AG2 wirbt Dich ab, Du kündigst und fängst bei AG2 an → AG1. Nun fliegst Du bei AG2 wärend der Probezeit raus. Ein Grund braucht Dir nicht genannt werden. Das AG1 und AG2 Schulfreunde sind fällt unter den Tisch. (nein ich habe das noch nicht erlebt, es ist aber möglich) Du bist Arbeitslos, kein Geld vom Amt und AG1 ist Glücklich (vieleicht noch 5-stellige Abfindung gespart). Rechtlich betrachtet können AG1 und AG2 nicht belangt werden. AG1 wird sagen Du hast gekündigt (was ja mit Deinem Schreiben war ist). AG2 behauptet Du hast den Anforderungen nicht entsprochen, wenn AG2 (vor Gericht) denn überhaupt was beweisen muss (weil Probezeit).

Einfache Faustregel: man kündigt nicht als Arbeitnehmer.

@fassy ja aber in Deutschland ist das so und Personeller Deutsch ist nun mal Personeller Deutsch und bei Größeren Firmen, gibt es nun mal HR-Abteilungen, die zum Teil eine erste Filterung machen und mit miserablen Arbeitszeugnis, fliegst du nun mal gleich raus aus dem Pool der möglichen Arbeitnehmer, denn welches Unternehmen will einen
Wo der vorherige Arbeitgeber drüber sagt:
Wir haben ihn rausgeschmissen, da er Faul war, sich bei den Kunden so schlecht benommen hat, das wir die Kunden verloren haben,… (überspitzt gesagt)
Und nur weil danach eine Entscheidung des Unternehmens kam, Stellen abzubauen, heißt das nicht, das die Arbeitnehmer das wussten. z.B. bei HP in Rüsselsheim, wusste es die Presse vor den Arbeitnehmern, das sie Ihre stelle verlieren.
Und ja jemanden der immer nur kurz in Firmen war jeweils nur 1-2 Monate, den würde ich auch nicht einstellen (der wird aber wahrscheinlich von diesen Firmen dann auch kein top Arbeitszeugniss bekommen) @SlaterB ich meinte das mit dem Kündigen lassen vor allem im Bezug auf man hat schon was neues
@mogle stimme da nicht so 100% zu das gekündigt zu bekommen das beste für den Arbeitnehmer ist, wie gesagt, das macht sich zum Teil schlecht für zukünftige Jobs
@ TO Ja sehe ich auch so, wenn das Unternehmen das nicht will, dann sollen sie halt weiter zahlen

d.h. ich arbeite bei Firma X, nun finde ich einen neuen Job bei Firma Z und fange dort an. Bei Firma X sag ich nicht Bescheid und kuendige nicht, sondern komm einfach nicht mehr und warte dass sie kuendigen ?

oder soll ich bei Firma X sagen „Ich bin nimmer da, aber wartet noch n bisschen, ich habe ja Probezeit bei der anderen, komme also vielleicht wieder“ ?!

zum Thema Texten in Arbeitszeugnissen. Vor allem bei grossen Firmen ist das immer noch ein wichtiges Element (Arbeitszeugnis), da hilft der naive und ideelle Optimismus nicht „wer das ernst nimmt, ist kein guter Arbeitgeber“. Wenn dann im Zeugniss bei einem steht „hat unser Erwartungen immer erfuellt“ und beim anderen „hat unsere Erwartungen immer uebertroffen“, so ist das eine Wertung, die jeder HRler betrachtet.

Bekaeme ich ein Arbeitszeugnis im dem steht „mit beidseitigem Einverstaendnis“, so klingt das fuer mich erstmal nach aussergerichtlichen Einigung, bei der ein ordentlicher Krach vorher war. Kann das Tuepfelchen auf dem i sein, wenn der Rest der Bewerbung nicht ueberzeugend ist, kann ziemlich wurscht sein, wenn die Bewerbung sonst ueberzeugend ist.

Im Gespraech waere es aber auf alle Faelle ein Thema

ergo: Text in Arbeitszeugnissen sind relevant, nicht immer ausschlaggebend. Wenn ein Bewerber ohne ein Arbeitszeugnis kaeme, so wuerde ich glaub ich erstmal bei der alten Firma selbst nachfragen wie es so lief