Hallo,
also vorweg, ich bin hier zwar als Benutzer registriert, möchte aber aufgrund des heiklen Themas nicht unbedingt mit diesem Account posten.
Also es geht um folgende Situation:
Ich habe ordentlich/fristgerecht gekündigt und habe bereits eine neue Arbeitsstelle. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Gerne wäre ich bereit diese Kündigungsfrist nun zu verkürzen. Mein Arbeitgeber übrigens auch.
Nun hat man mir ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, ohne groß Details zu nennen. Die negative Auswirkung für mich wäre, dass im Arbeitszeugnis dann sowas steht wie “…trennen sich in beiderseitigem Einvernehmen…” oder sowas ähnliches.
Das möchte ich nicht, da ich selbst gekündigt habe, soll das auch so drinstehen: “Der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.” oder so ähnlich.
Mir geht es weder um das Finanzielle, noch um sonst irgendwas. Sicher ist auch, dass mein Arbeitgeber zu 100% sofort auf mich verzichten kann, es besteht also kein Interesse mich länger als nötig zu beschäftigen.
Nun frage ich mich, ob eine Verkürzung der 3 monatigen Frist auf z.B. die gesetzliche Frist von 1 Monat, nicht irgendwie einfacher geht, als über einen Aufhebungsvertrag?
Und außerdme frage ich mich, ob ein Aufhebungsvertrag immer diesen Satz im Arbeitszeugnis zur Folge haben muss? Oder ob da nicht trotzdem die Kündigung auf eigenen Wunsch drinstehen kann.
Letztlich ist das meine einzige Forderung, ansonsten würde ich meine 3 Monate Frist eben einhalten. Das würde bedeuten ich würde weiterhin mein Gehalt bekommen, obwohl es letztlich nichts für mich zutun gibt. Daher war auch eine mögliche Freistellung bereits erwähnt worden.
Welchen Grund gäbe es also für meinen Arbeitgeber nicht auf die Verkürzung einzugehen UND das Arbeitszeugnis entsprechend meinem Wunsch zu schreiben? Ich verzichte im Gegenzug immerhin auf 1 oder auch 2 Monate Gehalt.
Was meint ihr so dazu?