„Wir werden deshalb auch die Plattformbetreiber verpflichten, die Voraussetzungen für eine grundsätzliche Identifizierbarkeit zu schaffen.“
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Die anonyme und pseudonyme Online-Nutzung schütze viele Journalisten und Freiheitskämpfer in aller Welt vor Verfolgung und Bedrohung. Sie sei eine „wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und der beste Schutz vor Diskriminierungen“. Nutzer sollen aber ihren richtigen Namen bei der Registrierung bei Online-Diensten angeben müssen, damit Ermittler diese gegebenenfalls rasch mit der umstrittenen Bestandsdatenauskunft abfragen können.
Anonymität schützt Journalisten und Freiheitskämpfer vor Verfolgung und Bedrohung. Aber… was bilden die sich denn ein, einfach so „geschützt“ zu sein? So weit kommt’s noch. Da könnte ja jeder kommen. Wenn der Staat jemanden verfolgen und bedrohen will, muss er natürlich die Möglichkeit dazu haben! Wie soll man denn sonst „Lobbyarbeit“ betreiben, oder „Schutzmaßnahmen“ für die Bürger ergreifen?